Barrierefreiheits-Scan (WCAG / BFSG)

Prüfen Sie Ihre Website automatisch auf Barrierefreiheit — und erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

BFSG-Pflicht ab Juni 2025: Für viele gewerbliche Websites und digitale Dienstleistungen gilt ab dem 28. Juni 2025 eine gesetzliche Barrierefreiheitspflicht. Der Barrierefreiheits-Scan hilft Ihnen, Lücken rechtzeitig zu erkennen.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Eine barrierefreie Website kann von allen Menschen genutzt werden — unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören u. a.:

  • Menschen mit Sehbeeinträchtigung, die einen Screenreader nutzen
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen, die nur die Tastatur verwenden
  • Menschen mit Farbenblindheit
  • Menschen mit Leseschwäche (Dyslexie)

Die internationale Norm dafür ist WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines). Das BFSG orientiert sich an dieser Norm.

Scan starten

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Zu „Neuer Scan" navigieren

Im Dashboard oben auf Neuer Scan klicken.

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URL eingeben und Scan-Typ wählen

URL Ihrer Website eingeben. Als Scan-Typ „Barrierefreiheits-Scan" auswählen.

Der Barrierefreiheits-Scan erfordert keine Domain-Verifikation — Sie können jede öffentlich erreichbare Website prüfen.
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Scan abwarten

Der Scan läuft automatisch. Abhängig von Ihrem Plan werden 20–2.000 Seiten gecrawlt. Ein Fortschrittsbalken zeigt den Status an.

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Ergebnisse ansehen

Nach Abschluss öffnet sich der Bericht automatisch. Sie sehen einen Gesamt-Score und eine Liste der gefundenen Probleme nach Schweregrad.

Was wird geprüft?

Der Scan prüft über 20 Kriterien aus der WCAG 2.1 Norm:

Wahrnehmbarkeit

  • Alternativtexte für Bilder — Haben alle Bilder einen beschreibenden Alt-Text?
  • Farbkontrast — Ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend? (Mindest: 4,5:1 bei normalem Text)
  • Videos mit Untertiteln — Sind Videos mit Audioinhalten untertitelt?

Bedienbarkeit

  • Tastaturnavigation — Sind alle interaktiven Elemente (Buttons, Links, Formulare) per Tastatur erreichbar?
  • Sichtbarer Fokus-Ring — Ist beim Tabben durch die Seite erkennbar, welches Element fokussiert ist?
  • Keine Zeitlimits ohne Warnung — Werden Nutzer rechtzeitig informiert, wenn eine Sitzung ausläuft?
  • Keine automatisch abspielenden Medien — Starten Videos oder Töne ohne Nutzereingabe?

Verständlichkeit

  • Seitensprache — Ist die Hauptsprache der Seite im HTML angegeben?
  • Aussagekräftige Link-Texte — Stehen Links wie „Hier klicken" ohne Kontext? Screenreader können so nicht erkennen, wohin der Link führt.
  • Formular-Labels — Haben alle Formularfelder ein sichtbares Label?
  • Fehlermeldungen in Formularen — Werden Fehler klar benannt (nicht nur farblich markiert)?

Robustheit

  • ARIA-Attribute korrekt — Werden ARIA-Rollen und -Attribute richtig eingesetzt?
  • Valides HTML — Grundlegende HTML-Fehler, die Screenreader verwirren können

Verlinkte PDF-Dokumente prüfen

Auch PDFs auf Ihrer Website (Preislisten, AGB, Formulare, Speisekarten) müssen barrierefrei sein. Im BFSG-Audit werden bis zu 5 auf jeder Seite verlinkte PDFs derselben Website automatisch mitgeprüft; bei anderen Scans können Sie die Prüfung unter „Barrierefreiheit“ mit dem Häkchen Verlinkte PDF-Dokumente prüfen zuschalten.

  • Getaggt: Hat das PDF eine Struktur für Screenreader (Überschriften, Listen, Tabellen)?
  • Dokumentsprache und Titel gesetzt?
  • Abbildungen mit Alternativtext?
  • Gescannte Dokumente: Enthält das PDF vermutlich nur Bilder ohne Text? Das ist für Screenreader nicht lesbar und wird als schwerwiegend gemeldet — lösen Sie es per Texterkennung (OCR) oder bieten Sie den Inhalt als Webseite an.
Die Prüfung ist automatisch und heuristisch. Eine vollständige PDF/UA-Validierung (z. B. mit Adobe Acrobat oder veraPDF) ersetzt sie nicht.

Ergebnisse verstehen

Jeder Befund zeigt:

  • Schweregrad — Kritisch / Hoch / Mittel / Niedrig
  • WCAG-Kriterium — z. B. „1.4.3 Kontrast (Minimum)"
  • Betroffene Seite und Element — Damit Sie die Stelle sofort finden
  • Empfehlung — Was konkret zu ändern ist
Tipp: Beginnen Sie mit den „Kritisch"-Befunden. Diese verhindern, dass bestimmte Nutzergruppen Ihre Website überhaupt nutzen können.

Schweregrade im Überblick

Kritisch Barrierefreiheit ist grundlegend verletzt — z. B. kein Tastaturzugang, fehlende Alternativtexte bei Inhaltsbildern.
Hoch Starke Einschränkung für bestimmte Nutzergruppen — z. B. unzureichender Farbkontrast bei Fließtext.
Mittel Beeinträchtigt die Nutzung spürbar — z. B. fehlende Fokus-Indikatoren, unklare Link-Texte.
Niedrig Best-Practice-Empfehlungen — z. B. ARIA-Verbesserungen, die die Nutzererfahrung für Screenreader optimieren.

Häufige Probleme und schnelle Lösungen

Bilder ohne Alternativtext

Fügen Sie bei jedem <img>-Tag ein alt=""-Attribut hinzu. Rein dekorative Bilder erhalten alt="" (leerer String), inhaltliche Bilder eine aussagekräftige Beschreibung. Bei WordPress: Im Medien-Dialog das Feld „Alternativtext" ausfüllen.

Unzureichender Farbkontrast

Prüfen Sie Ihre Textfarben mit einem Kontrast-Prüfer (z. B. WebAIM Contrast Checker). Grauer Text auf weißem Hintergrund ist häufig zu schwach. Der Mindest-Kontrast beträgt 4,5:1 bei normalem Text.

Kein sichtbarer Fokus-Ring

Viele Websites blenden den Fokus-Ring via CSS aus (outline: none). Entfernen Sie diese Regel oder ersetzen Sie sie durch einen gut sichtbaren Custom-Fokus-Stil.

Links wie „Hier klicken" oder „Mehr"

Schreiben Sie Link-Texte so, dass sie aus dem Kontext heraus verständlich sind. Statt „Hier klicken" besser „Datenschutzerklärung lesen".

Report exportieren

Nach dem Scan können Sie den vollständigen Barrierefreiheits-Bericht als PDF herunterladen — inklusive WCAG-Kriterien, betroffenen Seiten und Empfehlungen. Das PDF eignet sich als Nachweis für Ihre Barrierefreiheitserklärung.

BFSG-Barrierefreiheitserklärung: Viele Unternehmen sind verpflichtet, eine öffentliche Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website zu veröffentlichen. Der Scan-Bericht liefert die nötigen Grundlagen dafür.

Weiterführende Links

Barrierefreiheitserklärung erzeugen

Aus einem Scan mit Barrierefreiheitsdaten erstellen Sie in der Audit-Ansicht über „Barrierefreiheitserklärung“ einen Entwurf der Erklärung nach BFSG: Stand der Vereinbarkeit, nicht barrierefreie Inhalte (aus Ihren Befunden, nach Themen gruppiert), Kontakt und Durchsetzungsverfahren. Sie ergänzen Firmenname, Anschrift und Kontakt, kopieren das HTML oder speichern es als Datei; Agenturen mit eigener Domain können es direkt als Barrierefreiheit-Seite veröffentlichen. Die Erklärung ist ein Entwurf — Inhalt und Richtigkeit liegen in Ihrer Verantwortung, und ein automatisierter Scan ersetzt keine manuelle Prüfung.

Kontingent: im BFSG-Audit ist eine Erklärung enthalten; die Abos enthalten ein Monatskontingent (Starter 2, Professional 10, Agentur 30, Agentur Pro 100). Jede weitere Website kostet 5,00 € und wird vom Guthaben abgebucht. Aktualisierungen für dieselbe Website sind kostenlos. Ändern sich Ihre Befunde bei einem späteren Scan, weisen wir Sie in der Audit-Ansicht und in der Mail zum geplanten Scan darauf hin.